kontakt / impressum amnesty international Deutschland
amnesty on air

amnesty on air

Das Magazin für Menschenrechte
von amnesty international aus Münster
auf Radio AM (95,4 MHz)
ausgestrahlt an jedem ersten Dienstag im Monat um 20.28 Uhr.

Neues Asylrecht in der Schweiz stellt Flüchtlinge auf die Straße

-sk- Berlin. Es ist eines der schärfsten Ausländergesetze in ganz Europa, dem die Schweizer Bevölkerung am 24. September grünes Licht gab: Mehr als zwei Drittel der stimmberechtigten Schweizer sprachen sich in einer Volksabstimmung für eine deutliche Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts aus. Das schweizerische Parlament hatte die Revision des Asyl- und Ausländergesetzes schon im Dezember 2005 beschlossen.

Linke und bürgerliche Parteien, Kirchen, Verbände und zahlreiche andere Organisationen sind besorgt über die neuen Regelungen und haben angekündigt, die Umsetzung der Gesetze mit wachsamen Augen zu verfolgen. Die Schweizerische Sektion von amnesty international sprach von einem schwarzen Sonntag für das schweizerische Asylrecht, und sogar die Vereinten Nationen haben darauf hingewiesen, dass die Schweiz mit ihren neuen Gesetzen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoße.

Sarah Knoop sprach für amnesty on air mit Yann Golay, dem Pressesprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, über die Verschärfungen des Asyl- und Ausländerrechts in der Schweiz.

Herr Golay, inwiefern werden durch die verschärften Regelungen zum Asyl- und Ausländerrecht grundlegende Menschenrechte verletzt?

Das ist eine sehr heftige Debatte in der Schweiz. Aus unserer Sicht, aber auch aus der Sicht verschiedener Rechtsexperten, Professoren und dem UNHCR (Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen; Anm. d. Red.) sind die Regelungen sehr umstritten. Es geht vor allem um eine Maßnahme, und zwar die so genannte Nichteintretens-Regelung. Dabei geht es um Asylsuchende, die nicht imstande sind, Ausweispapiere beim Schweizerischen Bundesamt für Migration abzugeben. Diese Regelung existiert bereits seit 1998 im schweizerischen Gesetz. Sie wird aber jetzt verschärft mit der direkten Konsequenz, dass der Zugang zum Asylverfahren für Asylbewerber ohne Identitätspapiere sehr schwierig sein wird. Aber gerade Asylsuchende, die keine Papiere haben, sind wohlmöglich Verfolgte. Eine ganz klassische Repressionsmaßnahme gegen Opponenten in Diktaturen ist, dass ihre Papiere beschlagnahmt werden. Wenn jemand also keine Identitätspapiere hat, kann das durchaus ein Hinweis darauf sein, dass diese Leute tatsächlich verfolgt und im Falle einer Ausweisung in ihr Herkunftsland gefährdet sind.

Gibt es denn noch andere Regelungen, die als menschenrechtswidrig angesehen werden und über die debattiert wird?

Leider schon. Die Gesetzrevision betrifft eine ganze Reihe von Regelungen. Neben dieser Maßnahme gegen Asylsuchende ohne Ausweispapiere kann man auch erwähnen, dass künftig das Schweizerische Bundesamt für Migration das Recht haben wird, mit den Behörden der Herkunftsländer zwecks Vollzugs der Ausweisung der abgelehnten Asylsuchenden Kontakt aufzunehmen. Der oder die Asylsuchende hat grundsätzlich einen Anspruch auf Beschwerdeeinreichung bei einer Rekurskommission. Während das Verfahren also noch läuft, kann nun das Bundesamt für Migration schon Kontakt mit den Behörden vom Herkunftsland aufnehmen, um die Rückweisung vorzubereiten. Das ist sehr problematisch, denn wenn der betroffene Asylsuchende schließlich doch als Flüchtling anerkannt wird, darf er zwar in der Schweiz bleiben, aber es ist dann möglich, dass seine Angehörigen im Herkunftsland unter Repressionen zu leiden haben, weil mittlerweile die Behörden im Herkunftsland durch das Bundesamt für Migration erfahren haben, dass ein Mitglied aus ihrer Familie Asyl in der Schweiz erbeten hat.

Die Befürworter des Asylgesetzes argumentieren so, dass die verschärften Regelungen nötig seien, um gegen den Asylmissbrauch in der Schweiz vorzugehen. Ist das nicht ein fadenscheiniges Argument, um sich in Wahrheit aus der Verantwortung zu ziehen, wenn es darum geht, Flüchtlinge aufzunehmen? Zumal in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer weniger Asylanträge gestellt wurden.

Ja, das muss man erwähnen. Die Schweiz befindet sich gar nicht in einer schwierigen Situation im Bereich Asyl. Sie hat wie alle Länder in Europa während der letzten Jahre immer weniger Asylanträge registriert. Wir haben im letzten Jahr eine sehr niedrige Ziffer von 10.000 Asylgesuchen erreicht. Und ein Großteil dieser Asylgesuche hat zu einer Form von Schutz geführt. Während der letzten Monate haben rund 70 Prozent der behandelten Asylgesuche zu einer Erteilung der Flüchtlingseigenschaft oder zu einer anderen Form von Schutz geführt. Das zeigt eigentlich, dass der Großteil der Asylbewerber gar keinen Missbrauch betreibt. Das erkennen sogar die offiziellen schweizerischen Behörden an, die diese Asylgesuche behandeln. Ich denke, dass dieses Argument des Asylmissbrauchs eigentlich völlig daneben ist. Die Kampagne und die Ergebnisse der Abstimmung haben leider gezeigt, dass dieses Argument in der Öffentlichkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern eine gewisse Wirkung hatte, dass sich die Debatte zu Lasten einer sachlichen Asylpolitik sehr stark um Missbrauch gedreht hat. In diesem Sinn haben die Befürworter der Verschärfungen leider einen Erfolg errungen.

Wie könnte denn Ihrer Meinung nach eine gerechte Asylpolitik aussehen?

Nach dem Ergebnis der Abstimmung wollen wir bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe nach vorne schauen. Wir sind natürlich enttäuscht und fürchten um das Schicksal der Verfolgten. Wir müssen aber mit diesem Ergebnis zurechtkommen und deswegen schlagen wir konkrete Maßnahmen vor, die dabei helfen, dass dieses Gesetz tatsächlich menschlich und völkerrechtskonform umgesetzt wird, wie die Behörden es behauptet haben.

Wie sehen diese Maßnahmen aus?

Es geht zunächst um den Rechtsschutz. In der Schweiz haben die Asylbewerber keine Garantie einer Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Das ist sehr problematisch. Es gibt Vereine und Hilfswerke, die da behilflich sind, aber es fehlt eine Garantie. Und diesbezüglich müssen unbedingt Fortschritte erzielt werden, damit dieses Gesetz einigermaßen völkerrechtskonform angewendet wird und auch, damit die EU-Standards in diesem Bereich einigermaßen eingehalten werden. Die Schweiz ist theoretisch nicht dazu verpflichtet, diese Standards einzuhalten, aber es wird sicherlich problematisch sein, wenn durch sie ein völliges Ungleichgewicht im Bereich Rechtsschutz im europäischen Raum auftritt. Eine zweite Maßnahme ist, dass solche Flüchtlinge, die sich schon lange in einem Verfahren befinden und die künftig auf die Straße gestellt werden sollen*, von einer Härtefallregelung profitieren können. Diese Menschen sollten in der Schweiz bleiben können, wenn sie schon lange hier leben und sich gut integriert haben. Ein dritter Vorschlag ist, dass die Schweiz dahin zurückkehrt, wieder so genannte Kontingentflüchtlinge aufzunehmen. Bis Mitte der 90er Jahre hatte die Schweiz Erstaufnahme-Ländern unter die Arme gegriffen, indem sie Flüchtlinge aufnahm, die sich in diesen Ländern aufhielten. Die Schweiz hat diese Politik vor zehn Jahren beendet. Sie soll und kann heute durchaus noch einmal damit anfangen, um ihren Beitrag zu einer menschlichen und international koordinierten Flüchtlingspolitik zu leisten.

Vielen Dank, Herr Golay, für dieses Gespräch.

Interview: Sarah Knoop

* “Auf die Straße stellen“ bedeutet hier, dass Asylsuchenden im Falle der Abweisung ihres Asylantrags, oder solange ihr Antrag noch nicht bewilligt wurde, die so genannte Nothilfe gestrichen wird, d.h. sie keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten. Diese verschärfte Regelung ist nicht zuletzt deshalb zu beklagen, da es häufig noch Monate dauert, bevor abgewiesene Flüchtlinge wieder in ihr Heimatland einreisen dürfen. Unterdessen stehen sie quasi "auf der Straße".

Das Interview lief am 3. Oktober 2006 in der Radiosendung amnesty on air im Bürgerfunk von Radio Antenne Münster.

12.10.06, 18:30:30